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sind lesben rechtlich gleichgestellt?
am 5. juni 2005 hat das schweizer stimmvolk mit 58% dem partnerInnenschaftsgesetz zugestimmt. das bedeutet, dass seit 2007 volljährige beim zivilstandsamt am wohnort ein gesuch um eintragung eingeben können. zur bestätigung des zivilstandes erhalten die paare eine urkunde. dies berechtigt zum beispiel ausländische paare aus einem land ausserhalb der eu zu einer jährlich erneuerbaren aufenthaltsbewilligung. es bedeutet auch, dass lesbische und schwule paare bei den einkommens- und erbschaftssteuern sowie bei der sozialhilfe verheirateten paare gleichgestellt sind. ausgeschlossen bleibt die adoption, der zugang zur medizinisch unterstützten fortpflanzung und die erleichterte einbürgerung ausländischer partnerInnen. checkliste und infoflyer zu der eingetragenen partnerInschaft findest du unter www.los.ch

