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sind lesben rechtlich gleichgestellt?
am 5. juni 2005
hat das schweizer stimmvolk mit 58% dem partnerInnenschaftsgesetz
zugestimmt. das bedeutet, dass ab 2007 volljährige beim
zivilstandsamt am wohnort ein gesuch um eintragung eingeben können.
zur bestätigung des zivilstandes erhalten die paare eine
urkunde. dies berechtigt zum beispiel ausländische paare
aus einem land ausserhalb der eu zu einer jährlich
erneuerbaren aufenthaltsbewilligung. es bedeutet auch,
dass lesbische und schwule paare bei den einkommens- und erbschaftssteuern
sowie bei der sozialhilfe verheirateten paare gleichgestellt
sind. ausgeschlossen bleibt die adoption, der zugang zur medizinisch
unterstützten fortpflanzung und die erleichterte einbürgerung
ausländischer partnerInnen. checkliste und infoflyer zu
auswirkungen der eingetragenen partnerInschaft auf arbeitsverhältnisse
findest du unter www.wybernet.ch.

